ReeVivo-Praxisraum

Progressive Muskelrelaxation

– Entspannen und Loslassen –

Wahrscheinlich kennen wir alle das Phänomen: Wenn wir im Job oder Privatleben unter Strom stehen, neigen wir dazu, unsere Muskeln willkürlich stärker anzuspannen. Ziehen den Kopf ein, beißen die Zähne zusammen, ballen die Hände zu Fäusten. Eine typische Stressreaktion, die ähnlich auch schon bei unseren Vorfahren ablief: Der Muskeltonus steigt, man bereitet sich darauf vor, vor einer Bedrohung zu fliehen oder einen Angreifer abzuwehren.

Zu den am besten untersuchten Entspannungsverfahren gehört die von Edmund Jacobson entwickelte Progressive Muskelentspannung (PME). Synonym wird häufig auch der Begriff Progressive Muskelrelaxation (PMR) verwendet.

Durch die bewusste Entspannung der Willkürmuskulatur kann ein mentaler Entspannungszustand erzeugt werden. Durch kontinuierliches Üben können Entspannungsreaktionen konditioniert und in den Alltag transferiert werden.

 

Anwendungsgebiete für PMR

Vorbeugung bei vielen Störungen des Wohlbefindens, wenn dieses durch Stress ausgelöst oder verstärkt wird:

  • Konzentrationsstörungen
  • Schlafstörungen (Einschlaf-, Durchschlafstörung, evtl. Albträume)
  • Berufsstress
  • Hyperaktivität bei Erwachsenen
  • Depressive Verstimmung
  • Ängste
  • Vegetative Beschwerden
  • Bluthochdruck
  • Spannungskopfschmerzen
  • Magen- und Kreislaufprobleme

Dies sind einige von vielen Indikationen, wo PMR hilfreich ist, um wieder ins Gleichgewicht zu kommen.

Ich biete in meiner Praxis PMR-Kurse nach der Methodik Jacobson an. Sie erlernen dieses Verfahren unter fachlicher Anleitung und werden nach wenigen Übungsstunden bereits in der Lage sein, das Erlernte im Alltag einzusetzen. In diesem 10 wöchigen Kurs á 90 Minuten, der 1 mal pro Woche stattfindet, erlernen Sie in kleiner Gruppe die Muskelrelaxation nach Jacobsen und erhalten viele Informationen, Übungen und Handlungshinweise für eine gesunde Lebensführung.

 

Hinweis zur Kostenübernahme durch Krankenkassen

Viele Krankenkassen übernehmen Kosten für die Kursteilnahme ganz oder teilweise (anerkannte Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V). Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob Kosten übernommen werden.